Der Umwelt zuliebe.
Seit dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland das neue
Altfahrzeug-Gesetz. Das Gesetz erweitert die seit 1998 geltende
Altautover-ordnung. Deutschland hat damit die Anforderungen der
EU Richtlinie 2000/53/EG in nationales Recht umgesetzt.
Wir sagen Ihnen was bei der umweltgerechten und
vorschriftsmäßigen Verwertung Ihres Altfahrzeugs zu beachten ist
und helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung:
Altfahrzeug-Gesetz
Wer ein Altfahrzeug mit dem Ziel der Verwertung
endgültig stilllegen will, muss dieses einem anerkannten
zertifizierten Demontagebetrieb, einer autorisierten
Annahmestelle oder einer vom Hersteller benannten
anerkannten Rücknahmestelle überlassen. Dort erhält der
Letzthalter den so genannten Verwertungsnachweis, der
bei der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle
vorgelegt werden muss.
Der Letzthalter kann sein Altfahrzeug kostenlos
in das Rücknahmenetz des Herstellers zur Verwertung
abgeben, wenn nachfolgende Randbedingungen erfüllt sind:
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Das Fahrzeug war vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
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Das Fahrzeug ist vollständig, es fehlen keine wesentlichen Teile wie z.B. Motor, Getriebe, Katalysator(en), elektronische Steuergeräte etc.
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Das Fahrzeug ist nicht mit Müll oder fahrzeugfremden Dingen beladen.
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Der Original-Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares EU-Zulassungsdokument wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.
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Seit dem 1. Januar 2007 gilt die kostenlose Rücknahme für alle Fahrzeuge, unabhängig vom Datum der Erstzulassung.